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Verlag Harald Voß
Hertha BSC ist jetzt eine Firma!

(von Harald Voß)

Auf der letzten Hauptversammlung von Hertha BSC wurde die Umwandlung des Vereins in eine Kapitalgesellschaft beschlossen, genauer: Es wird eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) gegründet, die den Spielbetrieb der Bundesliga-Profis, der 1. Amateure und auch der 1. A-Jugend von dem Verein Hertha BSC e.V. (der natürlich weiterhin existiert) übernimmt. Des Weiteren wird eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gegründet, die wiederum als Kommanditist der KGaA fungiert. Die GmbH bleibt zu 100% im Besitz des Vereins und wird von einem neu zu gründenden Beteiligungsausschuss kontrolliert. Diese eher komplizierte Konstruktion wurde gewählt, weil der DFB in seinen Lizenzbestimmungen festgelegt hat, dass der Verein immer die absolute Mehrheit der Stimmen an der Kapitalgesellschaft behalten muss, um am Spielbetrieb der ersten oder zweiten Bundesliga teilnehmen zu können.

Lange Diskussionen gab es um die Zusammensetzung des Beteiligungsausschusses, des in Zukunft wohl wichtigsten Vereinsgremiums. Das ging sogar soweit, dass einige Mitglieder drohten, die Versammlung durch einen Gang zum Amtsgericht für nichtig erklären zu lassen, weil der Versammlungsleiter die Mitglieder mit unklaren Formulierungen zu überfahren versucht habe.

Schließlich einigte man sich doch auf die Zahl von 5 weiteren Mitgliedern im Beteiligungsausschuss (anstatt der ursprünglich vorgeschlagenen 3), die von der Mitgliederversammlung in Zukunft direkt zu wählen sind. Daneben werden auch noch alle Mitglieder des Aufsichtsrats (ebenfalls von der Mitgliederversammlung gewählt) sowie die vom Aufsichtsrat bestellten (und nicht von den Mitgliedern gewählten) Präsidiumsmitglieder direkt in den Beteiligungsausschuss entsandt.

Die Aufgabe des Beteiligungsausschusses schließlich ist dann die Bestellung und Kontrolle der Vorstandsmitglieder der GmbH, die wiederum die KGaA führt, also in etwa die Aufgabe, die der Aufsichtsrat gegenüber dem Vereinspräsidium innehat.

Merkwürdigerweise wurde kaum über das Ob der Kapitalgesellschaft diskutiert, sondern in erster Linie über die Zahl der von der Mitgliederversammlung direkt zu wählenden Mitglieder des Beteiligungsausschusses. Und so wurde die Umwandlung denn schließlich - nachdem dieser Punkt geklärt worden war - mit großer Mehrheit angenommen.

Übrigens wurde auch kein Passus in die Satzung aufgenommen, nach dem die Mitglieder einer Anteilsveräußerung zustimmen bzw. auch nur informiert werden müssen. Man wollte hier den Verantwortlichen völlig freie Hand lassen, um ggf. solche Transaktionen auch sehr schnell durchführen zu können.

Es ist also durchaus nicht unwahrscheinlich, dass wir irgendwann einmal urplötzlich aus der Zeitung erfahren werden, dass Hertha BSC einen neuen "Besitzer" hat, auch wenn durch die vom DFB geforderte Gesellschaftskonstruktion zumindest das Stimmrecht immer mehrheitlich in Händen des Vereins bleiben wird.







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