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Verlag Harald Voß
Vor- und Nachteile einer Kapitalgesellschaft im Fußball

(von Harald Voß)

Es wird in letzter Zeit über Kapitalgesellschaften im Fußball viel diskutiert. Um diesen die Teilnahme an der ersten und zweiten Bundesliga zu ermöglichen, hat der DFB bereits vor einiger Zeit die Weichen dafür gestellt. Er hat dabei einige grundsätzliche Bedingungen vorgeschrieben:

So müssen Gesellschaften, die an dem Spielbetrieb der Bundesligen teilnehmen wollen, immer Tochtergesellschaften eines traditionellen Vereins sein. Dieser Verein muss immer mehr als 50% der Anteile besitzen, um eine Fremdbestimmung durch vereinsfremde Institutionen und Personen zu verhindern.

Eine Ausnahme von dieser Regel wird nur Bayer 04 Leverkusen zugestanden, hier ist der DFB wohl der Meinung, dass es sich im Grunde nie um einen richtigen Verein gehandelt habe, sondern immer schon um eine Unterabteilung des Bayer-Konzerns, deshalb greift hier das Gewohnheitsrecht. Dafür darf die Bayer AG als 100%iger Anteilseigner 10 Jahre lang keine Anteile der Bayer 04 Leverkusen GmbH veräußern.

Außerdem muss die Tochtergesellschaft bzw. der Mutterverein eine bestimmte Mindestanzahl von Jugend- und Amateurmannschaften im Spielbetrieb halten, wobei diese Mannschaften von der Tochtergesellschaft finanziert werden müssen. Damit sollen mögliche Gründungen von Scheinvereinen verhindert und die Existenz des Jugendfußballs gesichert werden.

Im Falle eines Konkurses verliert auch automatisch der Mutterverein die Lizenz und darf keine neue Lizenz beantragen, sofern er sich nicht mit einer anderen Mannschaft sportlich für die 2. Liga qualifiziert hat. Diese Regelung eröffnet je nach Rechtsform der Kapitalgesellschaft mitunter die Chance, in relativ kurzer Zeit nach einem Konkurs wieder mit einer neuen Tochtergesellschaft in den Profifußball zurückzukehren, was vielleicht einige Vorstände und Manager dazu verleiten könnte, ein höheres Risiko einzugehen und was natürlich die Kreditfähigkeit der Gesellschaft nicht unbedingt erhöht. Möglicherweise deshalb bevorzugen die meisten Vereine die Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien, bei der der Verein nach wie vor voll für die Außenstände der Tochter haftet. Was sind nun die Vorteile dieser Konstruktion? In erster Linie sicherlich die Möglichkeit, eine Menge Geld durch Verkauf der Anteile bzw. Aktien zu erzielen. Je nach Verein können das mehrere hundert Millionen DM sein. Aber auch bei dieser Art der Geldbeschaffung muss das Geld irgendwann zurückgezahlt werden, nämlich über die Dividende bzw. die Gewinnausschüttung, und zwar solange, wie die Gesellschaft existiert. Immerhin besteht die Möglichkeit für den Inhaber der Mehrheit (laut DFB-Vorgabe muss das ja immer der Verein sein), diese Dividende je nach wirtschaftlichem Erfolg festzusetzen, d.h., wenn es mal nicht so läuft, hat der Investor eben Pech gehabt, in Gegensatz z.B. zu einem Bankkredit, bei dem die Bank auf der festgelegten Ratenzahlung bestehen kann. Während man einen Bankkredit aber irgendwann zurückgezahlt hat, ist das bei Anteilen in der Regel nicht möglich. Was einmal verkauft ist, ist weg.

Die große Gefahr bei einer Fußball AG ist, dass die teilweise enormen einmaligen Erlöse aus einem Aktienverkauf in hohe Ablösesummen für neue Spieler investiert werden und nach Ablauf der Verträge verlassen diese dann den Verein/die Gesellschaft ablösefrei, und dann steht die Gesellschaft da: ohne Spieler, ohne Geld und ohne weitere Anteile, die man verkaufen könnte.

Nicht zu vergessen, es ändert sich überhaupt die Grundausrichtung des Vereins. Trotz aller Kritik an der angeblichen Geldgier der Vereine ist bei dem traditionellen Verein jede Mark, die er einnimmt, nur Mittel zum Zweck und wird wieder in den sportlichen Erfolg investiert, sei es in die Mannschaft oder die Infrastruktur. Der Verein kann Gelder anlegen, letztendlich kommen sie jedoch immer dem Vereinszweck zugute und der lautet: sportlicher Erfolg!

Bei einer Kapitalgesellschaft ist das grundlegend anders: Deren einziger Zweck ist das Erwirtschaften von möglichst hohen Erlösen. Während beim Verein der Gewinn innerhalb des Vereins bleibt und wieder re-investiert werden muss, wird er bei der Gesellschaft einfach an die Anteilseigner ausgeschüttet und ist weg.

Auch wenn es sicher richtig ist, dass wirtschaftlicher und sportlicher Erfolg meistens eng zusammenhängen, so lassen sich doch genug Szenarien denken, wo es für einen Verein / eine Gesellschaft wirtschaftlich wesentlich günstiger ist, z.B. nur Zweiter zu werden anstatt einen Titel zu gewinnen, (man kann mitunter Einiges an Prämien sparen). Als Argument für die Umwandlung von Vereinen in Kapitalgesellschaften wird oft die Professionalisierung der Führungsstrukturen genannt. Dafür ist die Kapitalgesellschaft aber nicht zwangsläufig erforderlich. Auch schon der bisherige Verein bietet die Möglichkeit, hauptamtliche, bezahlte Vorstandsmitglieder einzustellen.







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